Herzlich Willkommen
Herzlich Willkommen auf der Homepage der Schwerbehindertenvertretung der Universität Freiburg
Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwer behinderten und gleichgestellten Beschäftigten (§§ 94-97 SGB IX). Im SGB IX wird hierfür auch die Bezeichnung Vertrauensperson eingeführt.
In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens 5 schwer behinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt werden, ist neben der Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson) wenigstens ein Stellvertreter zu wählen (§ 94 Abs. 1 SGB IX).
Wir möchten Ihnen gerne helfend und beratend bei der Vertretung Ihrer Interessen zur Seite stehen - Ihre Schwerbehindertenvertretung
Definition Schwerbehindert
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. (SGB IX, §2, Abs. 1)
Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
- Wir beraten bei der Antragsstellung (Feststellungs- und Gleichstellungsantrag).
- Wir informieren über Gesetze und Verordnungen.
- Wir achten darauf, dass Arbeitsplätze behindertengerecht ausgestattet sind, so dass bestmögliche Arbeitsbedingungen vorhanden sind.
- Wir unterstützen Sie in Fragen des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung sowie der Gesundheitsfürsorge und Prävention (in Zusammenarbeit mit dem Personalrat, betriebsärztlicher Dienst, der Stabsstelle Sicherheit (Arbeitsschutz) und dem Integrationsamt).
- Bei Unstimmigkeiten am Arbeitsplatz aus behinderungsbedingten Gründen, beraten wir auch Ihre Kolleginnen und Kollegen.
- Wir informieren Sie über externe Hilfsangebote (z.B. Integrationsamt, Fachdienst Arbeit, Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung).
- Wir organisieren mindestens einmal jährlich die Versammlung für Schwerbehinderte und deren Gleichgestellte.
- In Zusammenarbeit mit dem Personalrat, dem Unibauamt stehen wir bei baulichen Maßnahmen beratend zur Verfügung, um auf die Barrierefreiheit von Gebäuden hinzuzielen.
- Wir unterstützen Sie mit Rat und Tat in allen Angelegenheiten und nehmen Ihre Interessen wahr.