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Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung

 

Zwischen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat wurde im März 2005 eine Integrationsvereinbarung nach §164 SGB IX verfasst.

 

In den Grundsätzen und Maßnahmen der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift wird in besonderem Maße auf die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Einstellungen Bezug genommen. Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht auf Einsicht in alle entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen und das Recht auf die Teilnahme an allen Vorstellungsgesprächen der schwerbehinderten UND der nicht behinderten Bewerberinnen und Bewerber. Mit dieser Möglichkeit wurde für die Schwerbehindertenvertretung ein ganz neuer Beurteilungsrahmen geschaffen.

Ebenfalls neu geregelt ist in Teil 2 von §164 des SGB IX das Benachteiligungsverbot insbesondere bei der Begründung eines Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses. So ist nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts schon dann von einer Benachteiligung die Rede, wenn die Schwerbehindertenvertretung über den Eingang von Bewerbungen schwerbehinderter Menschen nicht bzw. nicht sofort unterrichtet wurde. Wird gegen dieses Benachteiligungsverbot verstoßen, kann der hierdurch benachteiligte schwerbehinderte Bewerber eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. (§164 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX)

Weitere Abschnitte der Verwaltungsvorschrift beziehen sich auf die Barrierefreiheit. Dies bedeutet, eine Einstellung behinderter Menschen darf nicht an baulichen oder technischen Hindernissen scheitern, soweit die Beseitigung der Hindernisse zumutbar und ohne unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. Ebenso geregelt ist ein möglicherweise erhöhter Zeitaufwand schwerbehinderter Beschäftigter bei der Arbeitsleistung oder die Unterstützung schwerbehinderter Menschen bei Prüfungen, beim Arbeitsplatzwechsel oder in der beruflichen Förderung.

 

Unsere Aufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, dass diese Regelungen zugunsten der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen sowie aller schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern zum Tragen kommen.

Sollten Sie unsere Unterstützung brauchen, so melden Sie sich!

Ihre Schwerbehindertenvertretung